Häufige Fragen
Was Mandanten uns vor der Zusammenarbeit fragen
Wenn Ihre Frage hier nicht steht, rufen Sie an. Wir antworten lieber persönlich als ausweichend.
Zusammenarbeit
Für welche Branchen arbeiten Sie?
Wir arbeiten für Fachärzte und Praxen, medizinische Zulieferer und Hersteller, Kanzleien sowie Unternehmensberatungen. Diese Beschränkung ist Absicht: Wir kennen die Abrechnungslogik und die typischen Fallstricke dieser vier Bereiche wirklich — und sagen es Ihnen, wenn Sie nicht dazugehören.
Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten?
Ja, und in den meisten Fällen ist genau das der beste Weg. Wir übernehmen die laufende Buchführung und übergeben Ihrer Kanzlei monatlich ein vollständiges Paket inklusive DATEV-Buchungsstapel und Belegen. Wenn Sie eine neue Kanzlei suchen, vermitteln wir aus unserem Netzwerk.
Wie läuft der Wechsel von meiner bisherigen Lösung ab?
Wir holen Stammdaten, Kontenrahmen und die Vorjahreszahlen ab, richten das Portal ein und verbinden Bank- und Belegwege. In der Regel ist der Wechsel innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen. Den laufenden Monat übernehmen wir vollständig, damit keine Lücke entsteht.
Was genau muss ich noch selbst tun?
Belege in das Portal geben — fotografieren, weiterleiten oder scannen lassen. Alles Weitere übernehmen wir. Wenn Sie mit dem Portal Rechnungen schreiben, entfällt auch die Erfassung Ihrer Ausgangsrechnungen.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Der Leistungsumfang und die Konditionen werden im Erstgespräch verbindlich festgelegt. Wir arbeiten mit klaren, kurzen Kündigungsfristen — wer bleibt, soll das freiwillig tun.
Portal und Technik
Wie sicher sind meine Daten?
Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren, durchgängige Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Anmeldung, streng getrennte Mandantenbereiche und vollständige Protokollierung jedes Zugriffs. Vor der ersten Datenübermittlung erhalten Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Erfüllt das Portal die E-Rechnungspflicht?
Ja. Rechnungen können als XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931 ausgegeben werden, das Format ist Peppol-fähig. Eingehende E-Rechnungen werden erkannt, ausgelesen und samt strukturiertem Datensatz revisionssicher archiviert.
Brauche ich zusätzliche Software?
Nein. Das Portal läuft im Browser, auf dem Rechner wie auf dem Telefon. Es gibt nichts zu installieren und keine zweite Lizenz zu bezahlen.
Was passiert mit meinen Daten, wenn die Zusammenarbeit endet?
Sie erhalten einen vollständigen Export aller Belege und Buchungsdaten in einem gängigen Format. Anschließend löschen wir Ihre Daten nachweislich, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Leistungen und Grenzen
Sind Sie eine Steuerberatungskanzlei?
Nein. Fibu-Analytics erbringt Buchführungs- und Auswertungsleistungen im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes. Steuerberatung im engeren Sinn, Jahresabschluss und Steuererklärungen übernehmen die mit uns kooperierenden Steuerberaterinnen und Steuerberater. Wir bereiten vor, die Kanzlei entscheidet.
Was heißt „Gestaltung der Steuerlast" dann konkret?
Wir sorgen dafür, dass die Grundlage stimmt und früh genug vorliegt: unterjährige Hochrechnungen, saubere Abgrenzungen, die richtige Erfassung von Investitionen. Auf dieser Basis kann Ihre Kanzlei gestalten, solange sich noch etwas ändern lässt — statt im Folgejahr festzustellen, was gegangen wäre.
Übernehmen Sie auch die Lohnabrechnung?
Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen wir im gesetzlich zulässigen Rahmen, auf Wunsch inklusive Melde- und Bescheinigungswesen. Lohnunterlagen werden getrennt und mit eigenen Zugriffsrechten geführt.
Betreuen Sie auch außerhalb des Ruhrgebiets?
Ja. Die laufende Zusammenarbeit ist ortsunabhängig. Für die Vor-Ort-Betreuung sprechen wir Umfang und Rhythmus im Erstgespräch ab.
Nächster Schritt
Ein Gespräch, das Sie nichts kostet
Sagen Sie uns, wie Ihre Buchhaltung heute läuft. Wir sagen Ihnen ehrlich, was wir besser machen können — und was nicht.